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Manche Gläubiger sind gleicher

Associated Press

Da reibt sich der Laie die Augen, und der Fachmann wundert sich: Ein US-Richter verdonnert Argentinien zu einer Zahlung von 1,3 Milliarden US-Dollar an hartnäckige Gläubiger und treibt das Land damit an den Rand einer neuen Staatspleite. Die Ratingagentur Fitch reagierte prompt und stufte die Bonitätsnote gleich um fünf Stufen herab. Das Ratingurteil signalisiert, dass ein Zahlungsausfall unmittelbar bevorsteht. Argentinien kann diesen Schritt nur noch vermeiden, wenn es alle bisherigen Grundsätze über Bord wirft.

Die Argentinier folgen gebannt dem Schauspiel, wie ein nordamerikanischer Richter ihr südamerikanisches Land in die Knie zwingt. Die Zeitungen berichten in großer Aufmachung und auf den ersten Seiten. Staatschefin Cristina Kirchner erklärte umgehend, ihr Land werde „nicht einen einzigen Dollar an Geierfonds zahlen“. Und Wirtschaftsminister Hernan Lorenzino schimpfte über „juristischen Kolonialismus“.

Worum geht es eigentlich? Argentinien musste vor elf Jahren einen Staatsbankrott erklären. Anschließend zwang das Land einen Großteil seiner Gläubiger zu einer Umschuldung, bei der sie auf rund 70 Prozent ihrer Forderungen verzichten mussten.

Einige hartnäckige Gläubiger und Hedgefonds, die die fast wertlosen Schuldtitel billig aufgekauft haben, ließen sich darauf aber nicht ein und verklagten Argentinien vor US-Gerichten, weil diese Papiere nach US-Recht begeben worden waren. Die Urteile fielen zu ihren Gunsten aus, doch sie nutzten ihnen nichts, weil es kein Druckmittel gab, um die argentinische Regierung zu einer Zahlung zu zwingen.

Das hat sich vergangene Woche gründlich geändert. Zur Überraschung vieler Experten nahm Richter Thomas Griesa vom mächtigen New Yorker Distriktgericht die Gläubiger, die auf die Umschuldungsangebote in den Jahren 2005 und 2010 eingegangen waren, quasi in Mithaftung. Er wies Argentinien an, alte Schulden von 1,3 Milliarden US-Dollar bis zum 15. Dezember an die Umtauschverweigerer auszuzahlen, weil alle Gläubiger gleich behandelt werden müssten. Jetzt hat Argentinien nur noch die Wahl, entweder alle Gläubiger zu befriedigen oder keinen. Für die Gleichbehandlung nahm der Richter auch noch die Bank of New York in die Pflicht, über die das Geld fließen soll.

Der Richter beruft sich auf die sogenannte „Pari-passu-Klausel“, die in fast allen Bestimmungen von Staatsanleihen oder Kreditverträgen zu finden ist: Alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden. Das ist an sich ein guter Grundsatz, doch angesichts der Vorgeschichte stellt sich schon die Frage, ob in diesem Fall nicht das Prinzip der Gleichheit auf den Kopf gestellt wird.

Schließlich haben die gutwilligen Gläubiger schon auf 70 Prozent ihres Geldes verzichtet, während die hartleibigen Gläubiger ihren Einsatz zu 100 Prozent und noch versüßt mit einer saftigen Rendite zurückerhalten sollen. Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, ob nicht auch die gutwilligen Gläubiger einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben: Wenn schon die Umtauschverweigerer voll bezahlt werden, müssten doch auch die gutwilligen Gläubiger ihr Geld zurückerhalten.

Für den Richter, der offenbar ein sehr enges Verständnis von Gleichheit hat, scheint es frei nach der Fabel von George Orwell nur ein Gesetz zu geben: „Alle Gläubiger sind gleich. Aber manche sind gleicher.“

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