Von Hans-Joachim Koch
Dass das Steuerrecht nicht unbedingt gerecht ist und mit der realen Welt harmoniert, weiß jeder, der seine Steuererklärung ausfüllt und mit (natürlich legalen) Tricks „optimiert“. Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, kann die steuerliche Realitätsferne an der eigenen Geldbörse spüren.

- dapd
- Dante mit seinem Dienstfahrzeug, von Audi für die Spieler des FC Bayern bereitgestellt.
Eigentlich ist die bestehende Regelung einfach und nachvollziehbar: der glückliche Dienstwagenfahrer muss ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Doch die Praxis sieht anders aus. Wir leben in einer Zeit hoher Preisnachlässe für Neuwagen. Und manche Unternehmen setzen beim Sparen noch einen drauf. Sie ordern lieber gepflegte Gebrauchtwagen für ihre Mitarbeiter.
Doch für die geht der Schuss nach hinten los – zumindest steuerlich. Der tatsächliche Kaufpreis oder Wert interessiert das Finanzamt nicht, es gilt – Gesetz ist Gesetz – ausschließlich der Bruttolistenpreis.
So muss der Nutznießer eines nach Liste 50.000 Euro teuren Dienstwagens 500 Euro im Monat versteuern, auch wenn seine Firma 20 Prozent Discount rausgeschlagen hat. Noch heftiger trifft es die Fahrer von Autos mit Vergangenheit.
An einem solchen Fall hat der Bund der Steuerzahler eine Musterklage hochgezogen und bis vor den Bundesfinanzhof gebracht. Neupreis 81.400 Euro versus Zeitwert von 32.000 Euro für den Wagen aus Vorbesitz sind die Koordinaten dieses Rechtsstreits. Oder rund 500 zu versteuernde Euro im Monat aus Sicht des Fahrers. Bei einem Grenzsteuersatz von 33 Prozent (entspricht bei Verheirateten einem Jahreseinkommen von 68.000 Euro) muss er oder sie knapp 170 Euro im Monat an Finanzminister Schäuble mehr abdrücken – Steuern auf einen nicht existierenden Wert.
Den Fiskus (und damit eigentlich auch uns Steuerzahler) freut’s – doch ist das gerecht? Gefühlt nicht, nach dem deutschen Steuerrecht schon.
Daher dürfte die Entscheidung der obersten deutschen Finanzrichter, die jetzt mündlich verhandelt wurde und deren Ergebnis erst in einigen Wochen veröffentlicht wird, richtungsweisenden Charakter haben. Sind künftig virtuelle oder tatsächliche Preise der Maßstab?
Einen möglichen Kompromiss, zumindest für Neuwagen, hat das niedersächsische Finanzgericht ins Rennen gebracht. Dort war der Fall zunächst verhandelt worden. Rabatte von 10 bis 30 Prozent auf den Listenpreis seien gängige Praxis, erkannten die Richter in Hannover. Sie brachten wohl auch eigene Erfahrungen aus den Autohäusern mit ein. Ein pauschaler Abschlag von 20 Prozent sei daher gerechtfertigt.
Interessant ist diese Größenordnung allemal. Ein Déjà-vu werden Koalitionspolitiker haben. Sie wollten nach der Bundestagswahl 2009 die Ein-Prozent-Regel „anpassen“, was so auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP niedergeschrieben steht. Als denkbar galten damals 0,8 Prozent – also ebenfalls 20 Prozent weniger. Da politisch nicht durchsetzbar, kam es nicht dazu. Der Aufschrei gegen die „Bevorzugung“ von Dienstwagennutzern war zu laut gewesen. Zumindest den Finanzpolitikern in der Regierung hat dies ein Nachdenken über Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer erspart.
Selbst wenn der Bundesfinanzhof für mehr „Gerechtigkeit“ bei der privaten Nutzung von Dienstwagen sorgt. Es bleibt die Frage nach der Gerechtigkeit insgesamt.. Wem der Arbeitgeber keinen Dienstwagen vor die Tür stellt (und gleich noch die Kosten für Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Sprit übernimmt), der muss seinen Wagen selbst zahlen – wohlgemerkt aus dem bereits versteuerten Einkommen. Und der weiß, dass eine 50.000-Euro-Karosse im Monat – ehrlich gerechnet – deutlich mehr als 500 Euro geldwerten Vorteil beziehungsweise netto rund 170 Euro im Monat kostet.
Womit wir wieder bei der Privilegierung – oder Subventionierung – der Dienstwagenflotten wären. Ein heikles Thema in einem Autoland wie Deutschland. Und zugleich ein dankbares Thema für manche Oppositionspolitiker. Sie werden schon bereitstehen, solche Steuervorteile für „Besserverdiener“ als grundsätzlich sozial unausgewogen zu brandmarken.
Und auch die Autohersteller dürften das Verfahren mit latenter Besorgnis verfolgen. Gerade jene aus Deutschland, denn ihre Modelle machen vier Fünftel der Dienstwagen zwischen Flensburg und Garmisch aus. Zwar könnte eine niedrigere Besteuerung die Attraktivität von Firmenwagen erhöhen.
Doch gleichzeitig würde gerichtlich bestätigt, dass ihre Bruttolistenpreise Mondpreise sind, die niemand zahlt. Das werden Daimler, BMW, Audi und Volkswagen kaum gerecht finden, auch wenn es der Realität entspricht.
